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   SG Berlin, 21.11.2007 - S 83 KA 178/05   

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https://dejure.org/2007,29104
SG Berlin, 21.11.2007 - S 83 KA 178/05 (https://dejure.org/2007,29104)
SG Berlin, Entscheidung vom 21.11.2007 - S 83 KA 178/05 (https://dejure.org/2007,29104)
SG Berlin, Entscheidung vom 21. November 2007 - S 83 KA 178/05 (https://dejure.org/2007,29104)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstufung des einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) bzgl. augenärztlich-chirurgischer Leistungen als Teil der Bundesmantelverträge als abstrakt-generelle Rechtsnorm ; Unzulässigkeit einer Normenkontrollklage nach dem Sozialgerichtsgesetz (SGG); Möglichkeit einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 21/95

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage, Unwirksamkeit des Überweisungsverbotes für

    Auszug aus SG Berlin, 21.11.2007 - S 83 KA 178/05
    Aber selbst wenn man sich dem nicht anschließen wollte, könnten die Kläger ohne vorherige bewusste Falschabrechnung im Rahmen einer Feststellungsklage gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG den EBM überprüfen lassen (aufgezeigt wird dieser Weg in BSGE 78, 91 - siehe auch unten zu 3.).

    Zwar kann die Feststellungsklage zur Überprüfung einer Rechtsnorm geeignet sein (vgl. hierzu insbesondere BSGE 78, 91).

    Dass dies - unter weiteren Voraussetzungen - auch im Wege der Feststellungsklage möglich ist, hat das BSG bereits entscheiden (BSGE 78, 91).

  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 541/02

    Effektiver Rechtsschutz gegen Rechtsverordnungen

    Auszug aus SG Berlin, 21.11.2007 - S 83 KA 178/05
    Unter diesem Gesichtspunkt ist das erkennende Gericht als Fachgericht - anders als das Bundesverfassungsgericht - auch nicht befugt, im Rahmen des zweiseitigen Prozessrechtsverhältnisses dem Normgeber - auf welche Weise auch immer - Vorgaben zum Erlass abstrakt-genereller Regelungen zu machen, die nicht nur zwischen den Prozessbeteiligten im Rahmen der prozessualen interpartes-Wirkung eines Urteils, sondern für eine Vielzahl von Betroffenen und Fällen gelten würden (vgl. BVerfGE 115, 81 = SozR 4-1500 § 55 Nr. 3; hier zit. n. juris, Rn. 48).
  • BSG, 13.11.1996 - 6 RKa 31/95

    Gestaltungsfreiheit des Bewertungsausschusses bei der Aufnahme von neuen

    Auszug aus SG Berlin, 21.11.2007 - S 83 KA 178/05
    Bei der Verlagerung von Leistungen aus dem stationären in den ambulanten Bereich ist die Gestaltungsmöglichkeit des Bewertungsausschusses sehr weit (BSGE 79, 239, 247; Engelhard a.a.O., Rn. 66), weil er zu entscheiden hat, ob neben der Notwendigkeit der Leistung zur ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen ambulanten Versorgung auch ein ausreichender Vergütungsrahmen zur Verfügung steht.
  • BSG, 11.09.2002 - B 6 KA 34/01 R

    Beteiligtenfähigkeit des Bewertungsausschusses - Klage auf Änderung des

    Auszug aus SG Berlin, 21.11.2007 - S 83 KA 178/05
    Aufgrund dieser Rechtsschutzmöglichkeiten können sich die Kläger auch nicht auf das Urteil des BSG vom 11. September 2002, -B 6 KA 34/01 R-, zit. n. juris, berufen.
  • BSG, 01.07.1992 - 14a/6 RKa 1/90

    Sozialgerichtsverfahren - Urteil - Ergänzung - Krankenversicherung -

    Auszug aus SG Berlin, 21.11.2007 - S 83 KA 178/05
    Dabei ist in Rechtsprechung und Literatur unstreitig, dass die Gerichte den EBM im Rahmen eines Honorarstreits zwischen Vertragsarzt und Kassenärztlicher Vereinigung auf seine Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen haben (BSGE 71, 42; 72, 19; LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 10. September 2003, -L 5 KA 3000/01-, zit. n. juris, Rn. 108; Engelhard a.a.O., Rn. 172).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.09.2003 - L 5 KA 3000/01

    Zulässigkeit der Feststellungsklage, Wirtschaftlichkeitsbonus für überweisende

    Auszug aus SG Berlin, 21.11.2007 - S 83 KA 178/05
    Dabei ist in Rechtsprechung und Literatur unstreitig, dass die Gerichte den EBM im Rahmen eines Honorarstreits zwischen Vertragsarzt und Kassenärztlicher Vereinigung auf seine Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen haben (BSGE 71, 42; 72, 19; LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 10. September 2003, -L 5 KA 3000/01-, zit. n. juris, Rn. 108; Engelhard a.a.O., Rn. 172).
  • BSG, 30.05.1969 - 6 RKa 13/67

    Wirksamkeit der Bestimmungen des Bundesmanteltarifvertrages für Zahnärzte (BMV-Z)

    Auszug aus SG Berlin, 21.11.2007 - S 83 KA 178/05
    Die von den Klägern erhobene Leistungsklage beinhaltet weiter - zumindest indirekt - auch eine abstrakte Normenkontrollklage, die im SGG nicht vorgesehen und deshalb unzulässig ist (BSGE 29, 254; Keller, in: Meyer-Ladewig, SGG, 8. Auflage, § 55, Rn. 10a; Engelhard a.a.O., Rn. 168).
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